Ferienbetreuung Kindergarten: Gemeinde Kirchardt

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Ferienbetreuung für Kinder im Kindergarten

Unsere Einrichtungen haben durchschnittlich 28 Schließtage (25 Ferientage, ein Planungs- und ein Putztag, eine Betriebsversammlung). Bis auf die Schließtage über Weihnachten und Neujahr, haben unsere vier Kindertageseinrichtungen versetzt geschlossen. Somit können Sie in dringenden Fällen eine Betreuung in einem anderen Kindergarten anfragen.

Zur Ferienbetreuung im Kindergarten ist folgendes zu beachten

  • Da Belegungszahlen gesetzlich geregelt sind und wir uns an genaue Vorgaben halten müssen, ist bei jeder Anfrage zu prüfen, ob ein Kindergarten tatsächlich freie Kapazitäten für eine Ferienbetreuung hat. Daher solte man rechtzeitig eine Anfrage (Anmeldung) abgeben.
  • Spätestens 4 Wochen vor der gewünschen Betreuung ist diese durch eine Anmeldung anzuzeigen.
  • Eine Ferienbetreuung in einem anderen Kindergarten wird nicht für Krippenkinder angeboten.
  • Die Ferienbetreuung kann immer nur für eine ganze Woche in Anspruch genommen werden und wird auch für eine ganze Woche berechnet.
  • Da die Ferienbetreuung ein zusätzliches Betreuungsangebot darstellt, werden auch zusätzliche Gebühren erhoben.
  • Die Ferienbetreuung kann für die Zeiten 7:00-14:00 Uhr oder 7:00-16:00 Uhr angemeldet werden.
  • Kinder die ab September in die Schule gehen, können in den Sommerferien die Ferienbetreuung der Schulkindbetreuung in Anspruch nehmen (hier geht es zur Anmeldung). Eine Betreuung im Kindergarten ist nicht mehr möglich.
  • Ein warmes Mittagessen wird in den Ferien nicht angeboten.

Anmeldeformulare