Abmeldungen: Gemeinde Kirchardt

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Allgemeine Informationen zur Abmeldung

Mit dem "Online-Formular Abmeldung" (siehe unten) können Sie einen Krippen-/Kindergartenplatz, einen Betreuungsplatz in der Grundschule oder das Mittagessen wieder abmelden. 

Nach erfolgter Abmeldung erhalten Sie dann eine Bestätigungsmail. Diese müssten Sie ausdrucken, unterschreiben und der Sachbearbeitung Kinderbetreuung zukommen lassen: 

Britta Imhof
Sachbearbeitung Kindertagesbetreuung
Hauptstraße 36
74912 Kirchardt
{$lang_icon_phone}: Tel: 07266/208-14

Mail

Für die Fristen gilt der Eingang des Online-Formulars. Wirksam wird die Abmeldung jedoch erst mit dem Eingang der unterschriebenen Bestätigungsmail bei Frau Imhof. 

Bei Abmeldungen von Betreuungsplätzen müssen beide erziehungsberechtigte Elternteile unterschreiben. Bei Abmeldungen des Mittagessens reicht die Unterschrift eines Elternteils. 

Des Weiteren ist zu beachten: 

Bei einer Abmeldung im Kindergarten

Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres (letzter Schließtag in den Sommerferien) von Amts wegen abgemeldet. Kinder, die zum Ende des laufenden Betreuungsjahres in die Schule wechseln, können nur bis spätestens zum Ende des Monats April abgemeldet werden.

Wollen Sie Ihr Kind abmelden, erfolgt dies in schriftlicher Form unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.

Bei einer Abmeldung in der Grundschulbetreuung

Kinder, die in eine weiterführende Schule wechseln, werden zum Ende des Schuljahres von Amts wegen abgemeldet.

Kündigungen sind nur zum Monatsende möglich und müssen spätestens vier Wochen zuvor beim Sozialamt der Gemeinde Kirchardt eingegangen sein. Die Betreuung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn die Kündigung für das nächste Schuljahr nicht bis zum 30.06. des Jahres vorliegt. Kinder, die zum Ende des laufenden Schuljahres auf eine weiterführende Schule wechseln, können nur bis spätestens zum Ende des Monats April gekündigt werden.

Online-Formular zur Abmeldung 

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