Ummeldungen sind immer nur zu Beginn eines Monats möglich und müssen spätestens vier Wochen vor der gewünschten Veränderung der Schabearbeitung Kindertagesbetreuung mitgeteilt werden.
Ummeldungen während des Schuljahres können auch abgewiesen werden, insofern diese eine Veränderung des Personalbedarfs erforderlich machen. Dann kann dem Änderungswunsch erst zu Beginn des neuen Schuljahres entsprochen werden.
Da der Stundenplan in der Regel vor Schulbeginn nicht bekannt ist und sich in den ersten zwei Wochen auch noch ändern kann, haben Eltern die Möglichkeit, bis zum 30.09. des jeweiligen Schuljahres, ohne die sonst geltenden Fristen, ihren Betreuungsbedarf über eine Ummeldung entsprechend anzupassen. Nach dem 30.09. des jeweiligen Schuljahres gelten die oben aufgeführten Vorgaben und Fristen für eine Ummeldung.