Schutzkonzept: Gemeinde Kirchardt

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

"Baustelle" Schutzkonzept

Liebe Eltern, 

unsere Angebote haben nicht nur einen Betreuungs- und Förderauftrag, sondern auch einen Schutzauftrag. Dieser Schutzauftrag umfasst die Vermeidung von und der Umgang mit Ereignissen und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder gefährden (könnten).

Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages und unter Berücksichtigung der entsprechenden Rechtsgrundlagen (1) entwickelt die Gemeinde Kirchardt als Träger von unterschiedlichen Betreuungsangeboten ein Rahmenkonzept. Dieses Konzept versteht sich als offener und fortlaufender Prozess, auf welchen nicht nur Fachkräfte und Fachdienste, sondern insbesondere auch die Kinder und Eltern immer wieder Einfluss nehmen können.

Von besonderer Bedeutung dabei ist unser Verständnis von Erziehungspartnerschaft. Die Erziehung innerhalb der Familie kann je nach Bedarf durch weitere Personen, Institutionen und Angebote ergänzt und unterstützt werden. Diese Erziehungspartner gestalten ihre Beziehung zur Familie und ihren Beitrag zur Erziehung wertschätzend und professionell. Im Zentrum dieses Netzwerkes an Beziehungen bzw. Erziehungspartnern steht die Beziehung zwischen den Fachkräften und dem Kind.

Unser Schutzkonzept besteht bisher aus den folgenden Bausteinen/Instrumenten:

1. Risiko- und Potentialanalyse

Gefahren sollen frühzeitig erkannt und Schutzmaßnahmen rechtzeitig zur Anwendung kommen.

Dafür werden in unseren Einrichtungen in den Bereichen

  1. Kommunikation und Zusammenarbeit,
  2. Wissen und Handeln,
  3. Raum und Zeit,
  4. und Medien

regelmäßig (2) und anlassbezogen (3) folgende Fragen bearbeitet:

  1. Welche Risiken für Gewalterfahrungen/Gefährdungen des Kindeswohls (körperliche, sexuelle, verbale, emotionale Gewalt/Gefährdung) ergeben sich in diesem Bereich?
  2. Welche Potentiale/Möglichkeiten des Schutzes gibt es bzw. sind anzustreben?
  3. Welche konkreten Arbeitsaufträge ergeben sich für das Team bzw. den Träger?

Die Analysen können auf Anfrage eingesehen werden. Angedacht sind auch Formate, in denen Eltern sich an der Weiterentwicklung der Analysen beteiligen können.

2. Verhaltenscodex

Unser Verhaltenscodex ist eine Selbstverpflichtung, in der Gestaltung unserer Beziehungen und Erziehungspartnerschaften folgende Werte zu berücksichtigen:

1. Wertschätzung

Wertschätzung bedeutet für uns

… ein respektvoller und ehrlicher Umgang

… gehört, gesehen und akzeptiert werden

… eine Atmosphäre in der man sich sicher und geborgen fühlt

2. Offenheit

Offenheit bedeutet für uns

… ein offenes Ohr für Anliegen, Bedürfnisse und Beschwerden

… Beteiligung zu ermöglichen

… das Recht und die Verpflichtung eines jeden Fragen zu stellen und kritisches Feedback zu geben

3. Achtsamkeit

Achtsamkeit bedeutet für uns

… dem Gegenüber zuzuhören

… auf seine Signale zu achten

… die Einzigartigkeit der Person und der Entwicklungswege wahrzunehmen

… auf Bedürfnisse und Grenzen zu achten

… bewusst und sensibel mit Nähe, Distanz und mit Autorität umzugehen

... 

4. Professionalität

Professionalität bedeutet für uns

... jedes abwertende, diskriminierende oder gewalttätige Verhalten (verbal/nonverbal) wird von uns angesprochen und zuverlässig bearbeitet wird

...

3. Verhaltensampel

Der Codex wird in unseren Einrichtungen durch sogenannte Verhaltensampeln konkretisiert. In den Ampeln wird regelmäßig (2) und anlassbezogen (3) Kommunikation/Verhalten diskutiert, bewertet und den folgenden Ampelkategorien zugeordnet:

Erwünschtes VerhaltenFraglich/kritischUnerwünschtes/verbotenes Verhalten

Diese Zuordnung erfolgt mit Blick auf:

  • Beziehung Fachkraft – Fachkraft
  • Beziehung Fachkraft – Kind
  • Beziehung Kind – Kind
  • Beziehung Einrichtung – Eltern

Die Ampeln können auf Anfrage eingesehen werden. Angedacht sind auch Formate, in denen Eltern sich an der Weiterentwicklung der Ampeln beteiligen können.

4. Verfahrensschemata

Fußnoten

(1) BKiSchG = Bundeskinderschutzgesetz

(2) Regelmäßig: einmal im Betreuungsjahr 

(3) Anlassbezogen: wenn es einen aktuellen Anlass dafür gibt