- Die Ummeldung erfolgt immer nur zu Beginn eines Monats.
- Der Aufnahmetermin in die Einrichtung muss mindestens drei Monate zurückliegen.
- Die Ummeldung muss mindestens vier Wochen vor der gewünschten Änderung bei der Sachbearbeitung Kindertagesbetreuung eingegangen sein:
Erfolgen Änderungsmeldungen nach der jährlichen Bedarfsplanung (nach dem 31. Januar), können diese nur gewährt werden, wenn sie durch die Bedarfsplanung gedeckt sind. Betreuungszeiten die sich aus der Bedarfsplanung nicht ergeben, können nicht gebucht werden.
Preise zu den Betreuungszeiten finden Sie in der Gebührensatzung.
Mit dem folgenden Online-Formular, können Sie ihre Ummeldung vormerken. Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail mit der Option zur Unterschrift. Diese bitte ausdrucken und unterschrieben bei Frau Imhof abgeben.