Mit Blick auf den Artikel des SWR zur Studie des Verbands Bildung und Erziehung (eingestellt am 23.05.2022) folgende ergänzende Erklärungen:
Fachliche Empfehlungen
Aus der Forschung heraus werden Empfehlungen ausgesprochen, in welchem Verhältnis von Fachkraft zur Anzahl von Kindern eine gute Qualität gewährleistet werden kann. Diese liegen derzeit bei Kindern unter drei Jahren bei einer Fachkraft auf drei Kinder und bei Kindern über drei Jahren bei einer Fachkraft auf 7,5 Kinder.
Mindestpersonalvorgaben
Hier handelt es sich um Vorgaben des Landesjugendamtes in Baden-Württemberg, welche sich aus dem Kindertagestättengesetz (KiTaG) ableiten. Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren liegt hier das Verhältnis von Fachkraft zu den Kindern im Durchschnitt bei 1:5. Bei Kindern über drei Jahren, im Durchschnitt bei 1:11,5.
Personalmengenprinzip
Dieser Begriff wird verwendet, wenn es um die Sicherstellung der Aufsichtspflicht geht. Hier geht man davon aus, dass bei Kindern unter drei Jahre ab dem 6. Kind und bei Kindern über drei Jahre ab dem 13. Kind eine weitere Person mit in der Gruppe tätig ist. Diese muss dann keine Fachkraft sein. Hier ist also das Verhältnis 1:5 (U3) und 1:12 (Ü3). Mit leichten Abweichungen ist dies identisch mit dem Mindestpersonalschlüssel, wobei eben der hauptsächliche Unterschied in der Frage der Ausbildung der jweils zweiten Kraft liegt.