Informationen zur Anmeldung: Gemeinde Kirchardt

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Informationen zur Anmeldung

Sehr geehrte Eltern, 

eine Anmeldung beginnt bei uns mit einer Vormerkung. Alle unsere An-, Um- und Abmeldeoptionen finden Sie unter der Rubrik Formulare und Kontakt

Ein Quicklink zur Anmeldung/Vormerkung eines Kindergartenplatzes finden Sie hier: Vormerkung eines Betreuungsplatzes im Kindergarten.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an: 

Fachbereich Jugend und Bildung
Thorsten Heun 
{$lang_icon_phone}: 07266 208 50

Britta Imhof
{$lang_icon_phone}: 07266 208 14

Außerdem können Sie am Seitenende Ihre Fragen direkt an uns übermitteln. 

Unser Anmeldeverfahren

Die Daten aus Ihrer Vormerkung werden in der Verwaltung geprüft und dann an den Kindergarten Ihrer Wahl (Wunschpriorität 1) übermittelt. Im Kindergarten gleichen die Leitungen dann die Aufnahmekapazitäten mit Ihren Anfragen zum Wunschtermin der Aufnahme und zu den Betreuungszeiten ab. Ist eine Aufnahme entsprechend Ihrer Wünsche möglich, erhalten Sie von uns als Verwaltung eine Bestätigung per Mail mit den für das Aufnahmegespräch notwendigen Unterlagen. Der Kindergarten nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und vereinbart einen Termin zum Aufnahmegespräch. Im Aufnahmegespräch planen Sie dann zusammen mit dem Kindergarten die Details zur Eingewöhnung. Spätestens zum ersten Tag der Eingewöhnung bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit den erforderlichen Unterschriften mit. Bitte beachten Sie, dass der Betreuungsvertrag und die Abholberechtigung von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss! 

Sollten wir Ihren in der Vormerkung angezeigten Wünschen nicht entsprechen können (Einrichtungswunsch, Wunschtermin der Aufnahme oder Betreuungszeit), setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und suchen gemeinsam nach bestmöglichen Lösungen.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Jedes Jahr im Februar beginnen die Planungen für das im September beginnende neue Betreuungsjahr. Alle Anmeldungen die bis zum 31. Januar eingegangen sind, werden zunächst gesammelt und schließlich ab dem 01. Februar in der Planung/Zuteilung (jährliche Bedarfsplanung) berücksichtigt. Ab Anfang April erhalten Sie dann von uns erste Rückmeldungen zu Ihren Vormerkungen/Anmeldungen. 

Natürlich versuchen wir Ihnen auch einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, wenn Sie nach dem 31. Januar vormerken/anmelden, allerdings müssen Sie dann auf den Abschluss der Bedarfsplanung/Zuteilung mit einer Bearbeitung warten und ggf. mit Alternativen bezüglich der Einrichtungswahl, der Betreuungszeit und dem Wunschtermin der Aufnahme rechnen. 

Der Bearbeitungszyklus für eine Vormerkung nach dem 31. Januar bzw. nach Abschluss der jährlichen Bedarfsplanung dauert im Regelfall 2-4 Wochen. 

 

Aufnahmegespräch

Ist die Zuteilung abgeschlossen, erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail und der Kindergarten nimmt Kontakt mit Ihnen auf, um ein Aufnahmegespräch zu vereinbaren. 

Bei Aufnahmegespräch geht es neben dem ersten gegenseitigen Kennenlernen insbesondere um die genaue Planung der Aufnahme/Eingewöhnung und um die weitere Bearbeitung der Unterlagen, welche Vorraussetzung zum Abschluss des Betreuungsvertrages bzw. zur Aufnahme sind. Diese Unterlagen erhalten Sie mit der Bestätigungsmail.

Eingewöhnung

Eingewöhnungen finden bei uns entweder in Anlehnung an das "Berliner Modell" oder in Anlehung an das "Ludwigsburger Modell" statt. 

Auf beiden Wegen bedeutet Eingewöhnung, dass Eltern ihr Kind in den ersten Tagen und Wochen in einer Kindertageseinrichtung dabei unterstützen, die neue Umgebung kennen zu lernen und eine Vertrauensbeziehung zu den pädagogischen Fachkräften aufzubauen. Somit wird der Übergang erleichtert und der Stress für das Kind minimiert.

Im Folgenden zeigen wir den modellhaften Verlauf beieder Wege, der in beiden Fällen gemeinsam jeweils auf die Reaktionen des Kindes angepasst werden muss. 

"Berliner Modell"

Für Sie als Eltern bedeutet Eingewöhnung zunächst, dass Sie in den ersten Tagen Ihr Kind in die Einrichtung begleiten. Dabei werden Sie gemeinsam zunächst ca. eine bis max. zwei Stunden in der Einrichtung verbringen. 

Ab dem dritten Tag ist dann ein erster Trennungsversuch möglich. Es handelt sich dabei allerdings nur um eine sehr kurze Trennung, bei der Sie nur den Raum, aber nicht die Einrichtung verlassen.

Bis in die nächste Woche hinein kann es dann zu weiteren Trennungszeiten kommen, die je nach Reaktionen des Kindes Schritt um Schritt erweitert werden. Dabei verbleiben Sie jedoch weiterhin in der Einrichtung.

Erst in der dritten Woche ist eine ausreichende Erweiterung der Trennungszeit möglich, sodass Sie auch die Einrichtung verlassen können. In dieser Phase ist es jedoch äußerst wichtig, dass Sie für die Fachkräfte telefonisch erreichbar bleiben, schnell auch wieder in die Einrichtung kommen können und auf jeden Fall zu der ausgemachten Zeit zurück sind.

Dies kann auch noch für die vierte Woche gelten. Daher sollten Sie für den Prozess einer Eingewöhnung ca. vier Wochen einplanen. In seltenen Fällen sind auch noch längere Eingewöhnungsphasen notwendig.

"Ludwigsburger Modell"

Hier werden 3-5 Kinder gleichzeitig eingewöhnt (in einer Peer-Group). Dabei spielen diese Kinder, zusammen mit Ihren Eltern (Bezugspersonen) und zwei Fachkräften, die ersten 3 Tage eine kurze Zeit in einem seperaten Raum ("Nest") in der Einrichtung. So finden unterstützt durch die Eltern erste wichtige Kontakte zwischen Kindern und Fachkräften statt. Gleichzeitig treten die Kinder auch untereiunander in Kontakt und werden miteinander vertraut. 

Ab dem 4. Tag werden erste Trennungsversuche unternommen, in dem die Eltern/Bezugspersonen der Kinder für ca. 10 Minuten den Raum verlassen. Je nach Reaktion der Kinder wird dann entschieden, ob und wie die Trennungen ab dem 5. Tag und insbesondere in der zweiten Woche fortgesetzt werden. 

Außerdem werden in der zweiten Woche erste Versuche unternommen, auch Zeiten in den anderen Räumen und mit den übrigen Kindern und Fachkräften zu verbringen. 

Wenn sich nicht besondere Herausforderungen andeuten, kommt die Eingwöhnung dann in der dritten Woche zu ihrem vorläufigen Abschluss, in dem die Kinder voll Teil des alltäglichen Geschehens und auch mit einer größeren Trennungszeit in der Einrichtung zurechtkommen. 

Außerdem

Es kann in einer Eingewöhnung auch deutlich werden, dass ein Kind den Übergang erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich bewältigen kann und der Prozess zum Wohle des Kindes abzubrechen ist. Manchmal ändert der Zeitfaktor einiges. Gelegentlich ist es angebracht, den zweiten Versuch mit Hilfe zusätzlicher Unterstützung (Beratungsangeboten, Familientherapien, etc.) und/oder diagnostischer Prozesse vorzubereiten. 

Die Erfahrung zeigt: Zu frühe Trennungsversuche, und zu schnell zu lange Trennungszeiten, führen zu unnötigem Stress für Ihr Kind und nicht selten verzögert sich so ein erfolgreicher Abschluss der Eingewöhnung.

Auch wenn Ihr Kind in der Eingewöhnung nur Stundenweise die Einrichtung besucht, belegt es einen Betreuungsplatz für die von Ihnen gewünschte Betreuungszeit, weshalb der Betrag auch voll berechnet wird.

Verpflichtung zum Datengeheimnis: Bei der Eingewöhnung verbringen Eltern einige Zeit in der Enrichtung/im Gruppengeschehen. Mit diesem Einblick ist die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheminisses verbunden. Personenbezogene Informationen aus dem Kindergartenalltag dürfen nicht an Personen außerhalb der Kindertageseinrichtung weitergegeben werden. 

Familienzentrum und Erziehungspartner

Unsere Kindergärten sind eingebettet ins das Gesamtkonzept unseres Familienzentrums und somit Teil eines Netzwerkes von Erziehungspartnern vor Ort und im Landkreis Heilbronn. 

Erziehungspartner heißt Zusammenarbeit zum Wohle/zur optimalen Förderung der Kinder. Diese Zusamenarbeit umfasst: 

  • den gemeinsamen Blick auf das Kind (mehrere Perspektiven und Expertisen);
  • den gemeinsamen Austausch mit und zum Kind;
  • die gemeinsame Planung/Vereinbarung von Angeboten für das Kind;
  • und schließlich die gemeinsame Umsetzung und Reflexion der geplanten/vereinbarten Angebote.

Einige der wichtigen Erziehungspartner unserer Kindetageseinrichtungen sind:

Birkenbachgrundschule 

Insbesondere im Übergang vom Kindergarten und Grundschule gibt es eine enge Zusammenarbeit (Kooperation Kindergarten-Grundschule) mit den künftigen Klassenlehrern der Schulanfänger. Erzieherinnen und Lehrkräfte fördern die Kinder gemeinsam - im Kindergarten und bei ersten Schulbesuchen.  

Schulsozialarbeit 

Auch das Team der Schulsozialarbeiterinnen unterstützt die Kooperation Kindergarten-Grundschule, mit Beobachtungen, fachlichen Diskursen und bei Elterngesprächen. Außerdem ist die Schulsozialarbeit Erziehungspartner wenn es um die Umsetzung der Rahmenkonzepte Kirchardter-Kolibri und Kirchardter-Kinderschutz geht. 

Beratungsangebote des Landratsamtes Heilbronn 

Die Beratungsstelle für Familien und Jugend des Landkreises Heilbronn ermöglicht Beratungstermine auch vor Ort und da private Lebenswelt und Alltag in einem Kindegarten oft die gleichen Fragen aufwerfen, kann es auf Ihren Wunsch hin auch zu einer Zusammenarbeit zwischen Ihnen, der Beratungsstelle und den Kindergärten kommen. Beobachtungen im Kindergarten, Austausch mit den Fachkräften und gemeinsame Elterngespräche sind hier möglich - natürlich nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin.  

Auch der Allgemeine Soziale Dienst bietet Beratungstermine in Kirchardt an und auch hier ist auf Ihren Wunsch hin eine Zusammenarbeit mit den Kindergärten möglich. 

Beratungsstelle Frühförderung

Die Beratunsstelle Frühförderung an der Albert-Schweitzer-Schule in Bad Rappenau unterstützt bei Bedarf durch Beratungen, fachliche Einschätzungen und Kurse. 

Konzepte

Jeder Kindergarten in Kirchardt hat seine eigene Geschichte und sein eigenes Profil. Letzteres wird stark durch die jeweiligen individuellen Konzeptionsentwicklungen geprägt (weitere Informationen zu den Profilen und Konzeptionen finden Sie auf den Seiten der Kindergärten). 

Neben den sehr individuellen Konzeptionen gibt es auch einrichtungsübergreifende Rahmenkonzepte, welche Prozesse in allen Kindergärten standardisieren. Folgende Rahmenkonzepte finden ihre Anwendung bzw. sind in Entwicklung: 

Eingewöhnung

Unsere beiden Modelle haben wir ja bereits vorgestellt.

Entwicklungsbeobachtung und Dokumentation 

Der baden-württembergische Bildungsplan für Kindertageseinrichtungen sieht vor, dass der Entwicklungstand der Kinder in regelmäßigen Abständen durch die Fachkräfte dokumentiert und in Elterngesprächen mit Ihnen besprochen wird. Diese Beobachtung, Dokumentation und der Dialog mit den Eltern ist bei uns in allen Einrichtungen standardisiert. Dabei greifen wir auf die Entwicklungsbeobachtung und Dokumentation (EBD) von Petermann und Petermann zurück. 

Kooperation Kindergarten-Grundschule 

Auch die Kooperation mit der Birkenbachgrundschule erfolgt nach gemeinsam vereinbarten Standards in allen Einrichtung gleich. 

Kirchardter Kolibri

Kolibri steht für Kompetenzen verlässlich voranbringen und ist ein Konzept der Landesregierung Baden-Württemberg zur Förderung von Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf - in den Bereichen:

  • Sprache
  • Mathematische Vorläuferfähigkeiten
  • Motorische Fähigkeiten 
  • und soziale und emotionale Kompetenzen. 

Der Kirchardter Kolibri ist die Umsetzung und Weiterentwicklung des Landeskonzeptes vor Ort. In Umsetzung ist bereits "der Kolibri Sprache" und in Entwicklung befindet sich derzeit der "Kolibri soziale und emotionale Kompetenzen". 

Kirchardter Kindeschutz 

Auch hier entwickeln wir derzeit ein Rahmenkonzept, um Gefährdungsrisiken zu erkennen und professionell darauf zu reagieren. Grundlage sind hier die Vorgaben aus dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). 

Vertretungsnavigation 

Was tun, wenn plötzlich viele Fachkräfte wegen Krankheit (oder aus anderen Gründen) ausfallen? Besonders dann, wenn das Ihnen versprochene Betreuungsangebot kaum mehr aufrecht zu erhalten ist. Hier gibt es Vorgaben und Tipps vom Landesjugendamt (KVJS), welche wir in ein Rahmenkonzept überführt haben. 

 

Um-, Abmeldung und Kündigung

Ummeldungen

Berufliche und familiäre Situationen ändern sich und so bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit Betreuungszeiten nach Aufnahme Ihres Kindes zu ändern. Dabei ist zu beachten:

  • Die Ummeldung erfolgt immer nur zu Beginn eines Monats.
  • Der Aufnahmetermin in die Einrichtung muss mindestens drei Monate zurückliegen.
  • Die Ummeldung muss mindestens vier Wochen vor der gewünschten Änderung im Sozialamt eingegangen sein.

Erfolgen Änderungsmeldungen nach der jährlichen Bedarfsplanung (nach dem 31. Januar), können diese nur gewährt werden, wenn sie durch die Bedarfsplanung gedeckt sind. Betreuungszeiten die sich aus der Bedarfsplanung nicht ergeben, können nicht gebucht werden. 

zum Online-Formular: Ummeldung 

Abmeldungen

Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres (letzter Schließtag in den Sommerferien) von Amts wegen abgemeldet. Kinder, die zum Ende des laufenden Betreuungsjahres in die Schule wechseln, können nur bis spätestens zum Ende des Monats April abgemeldet werden.

Wollen Sie Ihr Kind abmelden, erfolgt dies in schriftlicher Form unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.

zum Online-Formular: Abmeldung

Kündigungen und Ausschluss

Aus wichtigem Grund kann das Betreuungsverhältnis auch von Seiten des Trägers gekündigt werden. Wichtige Gründe sind: 

  • Die Nichtzahlung einer fälligen Gebührenschuld trotz Mahnung 
  • Das Kind fehlt unentschuldigt länger als zwei Monate 
  • Fremd- und selbstgefährdendes Verhalten des Kindes
  • Vereinbarungen im Rahmen der Erziehungspartnerschaft zwischen Einrichtung und Eltern werden nicht eingehalten

Der Ausschluss des Kindes erfolgt nach schriftlichem Bescheid unter Wahrung einer Frist von vier Wochen! 

Anpassungen der Betreuungszeiten und besondere Abholpflichten

Bei fremd- und selbstgefährdendem Verhalten des Kindes kann die Betreuungszeit auch von Seiten des Träger angepasst werden. Ein solches Verhalten kann Eltern auch zu einem unverzüglichen Abholen des Kindes verpflichten.

Warmes Mittagessen

Entsprechend unserer Kapazitäten (mindestens die Anzahl der Ganztagesplätze in einer Einrichtung) bieten wir auch die Möglichkeit eines warmen Mittagessens an. 

Zur Vormerkung eines warmen Mittagessens und zu weiterführenden Informationen folgen Sie diesem Link: Warmes Mittagessen in Kindergarten und Grundschulbetreuung 

Kontakt zur Mensa: 

{$lang_icon_phone}: 07266 208 40

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